Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen , , („wir“) und Gastronomiebetrieben („Restaurant“) über die Nutzung des Bestellsystems LieferLiga.

1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Restaurants gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

2. Unsere Leistungen

2.1 Wir stellen dem Restaurant für die Vertragslaufzeit eine Software im Internet zur Verfügung („Software as a Service“), insbesondere:

2.2 Wir richten die Bestellseite auf Wunsch gemeinsam mit dem Restaurant ein. Für die Richtigkeit der Inhalte bleibt das Restaurant verantwortlich (Ziffer 4).

2.3 Wir sind nicht Verkäufer der Speisen. Der Vertrag über Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Restaurant zustande. Wir liefern nicht aus und nehmen kein Geld der Gäste entgegen; bei Online-Zahlung fließt das Geld über Stripe direkt an das Restaurant.

2.4 Wir können später eine Übersichtsseite anbieten, auf der Gäste mehrere Restaurants entdecken können (z. B. alle Restaurants einer Stadt). Ob ein Restaurant dort erscheint und ob seine Bestellseite auf diese Übersicht verlinkt, entscheidet das Restaurant selbst in seinen Einstellungen; ohne seine Zustimmung erscheint auf seiner Bestellseite kein Hinweis auf andere Restaurants. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Nach welchen Kriterien die Restaurants auf der Übersicht sortiert werden, legen wir vor dem Start offen.

2.5 Wir entwickeln die Software weiter und dürfen sie ändern, solange die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und das Restaurant dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird.

3. Vertragsschluss und Zugang

3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Restaurant nach Absprache im System anlegen und ihm den Zugang (Link zum Festlegen des Passworts) schicken.

3.2 Das Restaurant hält seine Zugangsdaten geheim. Zugänge für Küche und Fahrer legt der Inhaber selbst an und entfernt sie, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet oder ein Gerät verloren geht. Handlungen über die Zugänge des Restaurants gelten als Handlungen des Restaurants.

4. Pflichten des Restaurants

Das Restaurant ist für seine Bestellseite und seinen Betrieb verantwortlich. Es sorgt insbesondere dafür, dass

Das Restaurant stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf falschen Angaben oder Rechtsverstößen des Restaurants beruhen.

5. Vergütung und Abrechnung

5.1 Das Restaurant zahlt 1,00 € netto pro angenommener Bestellung. Es gibt keine Grundgebühr und keine Einrichtungsgebühr.

5.2 Solange wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind, berechnen wir keine Umsatzsteuer; das Restaurant zahlt also 1,00 € pro Bestellung. Sobald die Kleinunternehmerregelung für uns nicht mehr gilt, insbesondere weil unser Umsatz die gesetzlichen Grenzen überschreitet, berechnen wir ab diesem Zeitpunkt 1,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %, also 1,19 € pro Bestellung. Wir teilen das dem Restaurant unverzüglich in Textform mit. Da der Nettopreis gleich bleibt, ist das keine Preisänderung im Sinne von Ziffer 11; ein zum Vorsteuerabzug berechtigtes Restaurant kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

5.2 Zum Nettopreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %; das Restaurant zahlt also 1,19 € pro Bestellung.

5.3 Abgelehnte Bestellungen und Bestellungen, die der Gast online nicht bezahlt hat, kosten nichts. Storniert das Restaurant eine bereits angenommene Bestellung, bleibt die Vergütung bestehen.

5.4 Kosten von Stripe bei Online-Zahlung. Bietet das Restaurant Online-Zahlung an, schließt es dafür einen eigenen Vertrag mit Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.). Stripe berechnet dem Restaurant für jede Zahlung eigene Gebühren und zieht sie direkt von der Auszahlung ab. Sie betragen derzeit ab 1,5 % des Zahlbetrags + 0,25 € bei Standard-Karten aus dem EWR; für Premium-Karten, Karten aus dem Vereinigten Königreich und von außerhalb des EWR sowie bei Währungsumrechnung gelten höhere Sätze. Bei Erstattungen an den Gast behält Stripe seine Gebühren; bei Rückbuchungen (Chargebacks) kann Stripe eine zusätzliche Gebühr berechnen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste von Stripe (stripe.com/de/pricing). Diese Gebühren sind nicht in unserer Vergütung enthalten, und wir erhalten davon nichts.

5.5 Bei Online-Zahlung behält Stripe unsere Vergütung nach Ziffer 5.1 und 5.2 bei der Zahlung automatisch ein und zahlt den Rest an das Restaurant aus. Wird eine angenommene Bestellung storniert und dem Gast erstattet, wird die Erstattung vom Stripe-Guthaben des Restaurants gezahlt; unsere Vergütung bleibt nach Ziffer 5.3 bestehen. Barzahlung und Kartenzahlung an der Tür (über ein eigenes Kartengerät des Restaurants) laufen nicht über Stripe; dafür fallen keine Stripe-Gebühren an.

5.6 Bestellungen mit Barzahlung oder Kartenzahlung an der Tür rechnen wir monatlich ab. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

5.7 Maßgeblich für die Anzahl der Bestellungen sind die Aufzeichnungen im System, die das Restaurant jederzeit im Terminal unter „Umsatz“ einsehen kann.

6. Gutscheinkarten

6.1 Das Restaurant kann im Terminal Gutscheinkarten (85 × 55 mm) mit seinem Namen, Logo und einem QR-Code zu seiner Bestellseite bestellen. Wir lassen sie drucken und liefern sie dem Restaurant.

6.2 Die erste Bestellung von 150 Karten ist kostenlos. Für weitere Karten nennen wir vorher den Preis; der Auftrag kommt erst mit Zustimmung des Restaurants zustande.

6.3 Das Restaurant bestätigt, dass es die Rechte an dem hochgeladenen Logo hat.

6.4 Den Gutschein (z. B. „1× Getränk gratis“) legt das Restaurant selbst fest und gewährt ihn auf eigene Kosten. Das System vermerkt den Gutschein auf dem Küchenbon und lässt ihn je Telefonnummer einmal zu. Eine weitergehende Prüfung, etwa auf Missbrauch, schulden wir nicht.

6a. Stempelkarte für Gäste

6a.1 Auf jeder Bestellseite gibt es eine digitale Stempelkarte: Jede fünfte vom Restaurant angenommene Bestellung eines Gastes (erkannt an seiner Telefonnummer) erhält ein Getränk gratis. Der Hinweis steht auf dem Küchenbon; das Restaurant legt dem Gast ein alkoholfreies Getränk seiner Wahl aus dem Sortiment bei.

6a.2 Die Kosten dafür tragen wir: Für jedes so ausgegebene Getränk schreiben wir dem Restaurant auf der Monatsrechnung 1,50 € gut. Übersteigen die Gutschriften die Vergütung eines Monats, zahlen wir den Unterschied innerhalb von 14 Tagen aus oder verrechnen ihn mit der nächsten Rechnung.

6a.3 Wir dürfen die Stempelkarte mit einer Ankündigung von vier Wochen ändern oder beenden; bereits erreichte Gratis-Getränke bleiben gültig.

7. Verfügbarkeit

7.1 Wir betreiben die Software auf Servern von Google (Firebase) und bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nicht.

7.2 Ausfälle durch Wartung, Störungen bei Dienstleistern (z. B. Google, Stripe, Mobilfunk- oder Internetanbieter) oder höhere Gewalt sind möglich. Das Restaurant sollte Bestellungen bei einem Ausfall telefonisch annehmen können. Geplante Wartungen legen wir möglichst außerhalb üblicher Öffnungszeiten.

8. Haftung

8.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die das Restaurant vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die vom Restaurant in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung.

8.3 Für entgangenen Gewinn durch kurzzeitige Ausfälle sowie für Inhalte, die das Restaurant einstellt, haften wir im Übrigen nicht.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Monatsende in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden.

9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn das Restaurant mit Zahlungen mehr als 30 Tage im Verzug ist oder die Bestellseite für rechtswidrige Angebote nutzt. Wir dürfen die Bestellseite in diesen Fällen auch vorübergehend sperren.

9.3 Nach Vertragsende stellen wir dem Restaurant auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen seine Speisekarte und Bestelldaten als Datei zur Verfügung. Danach löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

10. Datenschutz

Die Daten der Gäste (z. B. Name, Telefon, Lieferadresse, Bestellung) verarbeiten wir im Auftrag des Restaurants. Das Restaurant ist dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unten, die Bestandteil dieser AGB ist. Wie wir Daten der Restaurants selbst verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen.

11. Änderungen dieser AGB und der Preise

Änderungen der AGB oder der Vergütung teilen wir dem Restaurant mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Das Restaurant kann bis zum Inkrafttreten fristlos kündigen. Kündigt es nicht, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist das Restaurant Kaufmann, ist Gerichtsstand unser Sitz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

1. Gegenstand und Dauer. Wir („Auftragsverarbeiter“) verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag des Restaurants („Verantwortlicher“), um die Bestellseite und das Terminal bereitzustellen. Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art der Daten und Betroffene. Gäste des Restaurants: Name, Telefonnummer, Lieferadresse, Hinweise zur Bestellung, bestellte Artikel, Beträge, Zahlungsart und -status, Zeitpunkte, Herkunft der Bestellung (z. B. Gutscheinkarte). Mitarbeiter des Restaurants: Name des Fahrers bzw. Geräts, Zeitpunkte von Lieferungen, Bargeld- und Wechselgeldbeträge, technische Kennungen der Geräte.

3. Zweck. Annahme, Anzeige und Abwicklung von Bestellungen, Lieferung, Abrechnung zwischen Fahrer und Restaurant, Statusanzeige für den Gast, Abrechnung unserer Vergütung.

4. Weisungen. Wir verarbeiten die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Restaurants; die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und den Einstellungen im Terminal. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, weisen wir darauf hin.

5. Vertraulichkeit. Personen, die bei uns Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6. Sicherheit (Art. 32 DSGVO). Verschlüsselte Übertragung (HTTPS); Zugriff nur mit Anmeldung und nur auf das eigene Restaurant (durch Zugriffsregeln der Datenbank technisch erzwungen); Statusseite für Gäste ohne Telefonnummer und Adresse; Rechte für Küchen- und Fahrergeräte auf das Nötige beschränkt und jederzeit widerrufbar; Preise und Zahlungen werden nur auf dem Server berechnet; Betrieb in Rechenzentren von Google mit deren Sicherheitszertifizierungen (u. a. ISO 27001).

7. Unterauftragsverarbeiter. Das Restaurant genehmigt: Google Ireland Limited (Firebase: Hosting, Datenbank, Anmeldung, Server-Funktionen; Datenbankstandort: ). Bei Online-Zahlung handelt Stripe Payments Europe Ltd. auf Grundlage eines eigenen Vertrags mit dem Restaurant. Über neue Unterauftragsverarbeiter informieren wir vorab; das Restaurant kann aus wichtigem Grund widersprechen.

8. Drittländer. Eine Verarbeitung durch Konzerngesellschaften von Google in den USA ist nicht ausgeschlossen. Sie erfolgt auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln.

9. Unterstützung. Wir unterstützen das Restaurant bei Anfragen von Gästen (Auskunft, Berichtigung, Löschung), bei Datenschutzverletzungen und, soweit nötig, bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir unverzüglich.

10. Löschung. Nach Vertragsende geben wir die Daten auf Wunsch heraus und löschen sie nach 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

11. Nachweise und Kontrollen. Wir stellen die zum Nachweis nötigen Informationen zur Verfügung und ermöglichen Überprüfungen nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten.